• @Akagigahara@lemmy.world
    link
    fedilink
    27 days ago

    Ich frage mich, wie sie damit weiter umgehen werden. Garcia ist ja nun auch wieder in den USA, diesmal mit, zwar dubiosen, Formalenvorwürfen. Aber von dem Fall Maja T. habe ich hier zum erstenmal gehört.

    Hatte Maja auch eine ausdrückliches Ausschaffung-/Abschiebungsverbot für Ungarn erhalten? Für Garcia gab solches für El Salvador.

    • @Wrufieotnak@feddit.org
      link
      fedilink
      2
      edit-2
      7 days ago

      Ich hab dir denn relevanten Teil mal kopiert:

      Die Auslieferung erfolgte plötzlich und schnell: T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Am 27. Juni 2024 erklärte das KG die Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Der Beschluss ging ihrem Anwalt, Sven Richwin am selben Tag um 17.16 Uhr zu.

      In der folgenden Nacht begann die Überstellung, die Übergabe an die österreichischen Behörden zwecks Durchlieferung nach Ungarn erfolgte um 6.50 Uhr. Um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein. Das BVerfG untersagte die Auslieferung und wies die GenStA an, eine Übergabe von T. nach Ungarn zu verhindern und die “Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken”. Dazu kam es nicht

      Maja T. wurden Rechtsmittel verweigert und keiner kann mir erzählen, dass die deutsche Polizei sonst für ihr schnelles durchsetzen von richterlichen Entscheiden ist. Somit bleibt nur übrig das hier aus politischen Kalkül der Rechtsstaat mal wieder von amtlicher Seite aus mit Stiefeln getreten wurde. Der Einsatz eines Hubschraubers wird sonst wohl auch eher selten für eine einzige Person genehmigt.