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Arte-Ultras, versammelt euch!
Typischerweise ist doch nicht das herunter-, sondern das hochladen das Problem
Ist zumindest strafrechtlich interessanter.
IBKA
Solange man dabei keinen „wirksamen“¹ Kopierschutz umgeht, ist das als Privatkopie unter gewissen Voraussetzungen vollkommen legal.
¹ wirksam im Sinne des UrhG sind auch unwirksame Mechanismen wie das bei DVDs verwedendete CSS
Fick, rein logisch ergibt das “nicht existent” gar nicht so viel Sinn. Naja…