

Allerdings ist die Gefahr groß, dass das wieder ein Bürokratiemonster wird das mehr kostet als nutzt.
Das Bürokratiermonster nennt sich größtenteils Zolltarif und wird für die Einfuhr von Waren gepflegt. Die Definition des veringerten Satz nach §12 Abs 2 UstG ist eine einfache Liste in der Anlage. Den Satz von 0% gibt es auch (für Solaranlagen) §12 Abs 3 UstG. Wenn man davon ausgeht, dass sich das Produktsortiment eines Gewerbetreibenden nicht stündlich ändert, sollte sich der bürokratische Aufwand in Grenzen halten.
Ich übersetze diese Aussage so:
Vorher wollen wir nichts tun oder entscheiden, denn sie könnte mit minimalster Chance ja, unerwartet Verfassungskonform sein.
Wir gehen aber davon aus, dass die Erbschaftsteuer nicht Verfassungskonform ist und haben das bei der letzten Reform bereits angenommen und auf Zeit gespielten werfen unsere NoGo-Handtücher schon mal aus.
Unabhängige Stellen kommen auch zum Schluss, dass die aktuelle Erbschaftssteuer ungerecht ist. Hoffentlich nennt uns das Verfassungsgericht keinen Termin und läss ein Aussetzen der ErbSt für einige Zeit zu.
Nein, nicht schön. Wir wählen Politiker, bezahlen und Versorgen diese zusammen mit ihrem Stab und Ministerien überdurchdchnittlich, damit diese eine juristisch professionelle Kompromiss-Gesetze aushandeln und erlassen. Wenn Gesetze vom nicht mit der Verfassung vereinbar sind, sind das handwerkliche Fehler der Legislative!